Die richtige Einreihung von Maschinenteilen in den Zolltarif ist ein bedeutsamer und rechtlich anspruchsvoller Vorgang für nahezu alle Bereiche der Wareneinfuhr und -ausfuhr. Die Einreihung von Maschinenteilen wird durch eine Anmerkung zum Harmonisierten System geregelt – die Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI (Kapitel 84 und 85) des Zolltarifs.
Diese Anmerkung findet weltweit, in allen Ländern, die am Harmonisierten System der Weltzollorganisation teilnehmen, Anwendung.
Die Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI stellt sich als eine komplexe „weltumspannende“ Rechtsgrundlage dar, die eine strukturierte Anwendung voraussetzt, um Fehler bei der Teileeinreihung zu vermeiden.
In diesem Kurs möchten wir Ihnen systematisch den Aufbau der Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI anhand zahlreicher veranschaulichender Beispiele darstellen und erklären, damit Sie die Fertigkeit erlangen, Maschinenteile richtig in den Zolltarif einzureihen.
Neben der Abgrenzung zwischen „Teilen“ und „Zubehör“ beleuchten wir auch die zahlreichen Ausnahmen (Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit), die beachtet werden müssen, bevor Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI überhaupt Anwendung finden kann.
Die richtige Einreihung von Waren in den Zolltarif ist elementar für folgenden Zollprozesse. Werden Waren falsch eingereiht, kommen ggf. die falschen Zollsätze zur Anwendung, oder mögliche Verbote und Beschränkungen werden aufgrund der Falscheinreihung nicht erkannt. Die Tarifnummer kann Auswirkung also Auswirkung auf die Abgabenerhebung und auch auf die Zulässigkeit der Einfuhr haben. Auch im Ausfuhrverfahren und bei der Präferenzkalkulation ist die richtige Einreihung immens wichtig.